„Erheblich“ weiche „die rechtliche Beurteilung der Kammer von derjenigen der Staatsanwaltschaft ab“, stellten die Richter der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig fest. Sie haben mit Beschluss vom 20. August die Anklage der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen die Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt weitgehend zusammengestrichen und das Verfahren zugleich an das Amtsgericht Helmstedt verwiesen.
Gegenstand des Verfahrens sind sieben Beiträge auf dem X-Account der Abgeordneten von August 2024 bis Februar 2025. Die von der Staatsanwaltschaft angenommenen Vorwürfe der Volksverhetzung und der verhetzenden Beleidigung greifen nach Auffassung der Strafkammer in den entscheidenden Punkten nicht. Sie seien weder ein pauschaler Angriff auf die Menschenwürde noch eine Störung des öffentlichen Friedens im Sinne des Strafrechts.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen legte gegen den Beschluss Beschwerde ein.
Dazu Klaus Wichmann, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Ein Sieg für die freie Meinungsäußerung, für unsere mutige Fraktionskollegin Vanessa Behrendt und eine kräftige Ohrfeige für die Staatsanwälte aus der berühmt-berüchtigten ‚Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität‘ in Göttingen. Die Richter teilten besonders zum Schluss ihres Schriftsatzes aus: Dass Verfahren habe nur deswegen erhebliche Bedeutung erhalten, ‚weil die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen Strafvorschriften angenommen hat, die tatsächlich nicht gegeben sind‘. Offensichtlich waren sie politisch motiviert. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Die SPD-Justizministerium hat hier wohl mitgeredet – so der starke Verdacht. Die Richter sind dagegen nur der Wahrheit und dem Recht verpflichtet. Das haben sie hier deutlich gezeigt.“
Klaus Wichmann
Vanessa Behrendt, familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, ergänzt:
„Es ist eine Schande, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen sich so exzessiv mit der Bekämpfung der Opposition beschäftigt und damit die ohnehin überlasteten Gerichte behindert, die sich in dieser Zeit mit wahren Verbrechern hätten auseinandersetzen können. Ich bin einerseits dankbar für die Klarstellung des Landgerichts zu meinen Aussagen zur Regenbogenflagge. Auf der anderen Seite bin ich fest entschlossen, für das Recht auf Meinungsfreiheit auch in den restlichen Punkten zu kämpfen. Politische Kritik an Lobbygruppen, an ideologischen Kampagnen und an der Gefährdung von Kindern darf nicht unter dem Deckmantel des Strafrechts mundtot gemacht werden. Den Rechtsweg in den noch offenen Punkten werde ich konsequent nutzen“
Vanessa Behrendt

