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Delia Klages zum aufstockenden Bürgergeld für Selbstständige: „Neue Prüfpflicht darf kein Papiertiger bleiben“

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In Niedersachsen liegt die Zahl der Selbstständigen im aufstockenden Bürgergeld seit mindestens drei Jahren nahezu unverändert bei knapp 5.800. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor (Drucksache 19/11012). Seit dem 1. Juli muss spätestens nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs geprüft werden, ob ein Verweis auf eine abhängige Beschäftigung zumutbar ist.

Dazu Delia Klages, arbeitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Die neue Jahresfrist ist überfällig. Entscheidend ist jetzt, dass die vorgeschriebene Prüfung nicht zu einer bloßen Formalie verkommt. Doch welche Branchen sind überhaupt betroffen? Kurierfahrer, Onlinehändler, Betreiber von Barber-Shops, Shisha-Bars oder Imbissen, Künstler und Kreativschaffende – die Landesregierung weiß es nicht. Damit kann sie auch nicht beurteilen, ob das Bürgergeld lediglich schwierige Anlaufphasen überbrückt oder in einzelnen Branchen den Lebensunterhalt von Betreibern absichert, deren Geschäft auf absehbare Zeit kein ausreichendes Einkommen abwirft. Das ist auch eine Frage des fairen Wettbewerbs: Betriebe, die sämtliche Kosten aus eigener Kraft erwirtschaften, dürfen nicht gegenüber staatlich aufgestockten Konkurrenten ins Hintertreffen geraten. Bei den 16 zugelassenen kommunalen Jobcentern in Niedersachsen kann sich die Landesregierung über die Umsetzung berichten lassen und die Ergebnisse über Zielvereinbarungen nachhalten. Solange nicht – wie bisher – landesweit erfasst und ausgewertet wird, wie häufig die Hilfebedürftigkeit überwunden oder ein Wechsel in existenzsichernde Beschäftigung erreicht wird, kann die Landesregierung zusätzlichen Handlungsbedarf nicht seriös verneinen. Die neue Prüfpflicht darf kein Papiertiger bleiben.“

Delia Klages

Abgeordneter

  • Delia Klages

    Delia Klages

    Sprecherin für Gesundheit, Soziales, Arbeit und Gleichstellung