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Delia Klages zum AfD-Antrag das Bestattungsrecht zu liberalisieren: „Mehr Selbstbestimmung statt staatlicher Bevormundung“

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Während andere Bundesländer ihr Bestattungsrecht bereits liberalisiert haben, hält Niedersachsen bislang weitgehend am traditionellen Friedhofszwang fest. Mit ihrem Antrag „Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken – niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren“ setzt sich die AfD jetzt dafür ein, dass der dokumentierte Wille Verstorbener stärker berücksichtigt wird. Den Bürgern soll mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl von Bestattungs- und Erinnerungsformen eingeräumt werden. Beantragt wird unter anderem „die private Verwahrung von Urnen außerhalb von Friedhöfen und die Verwendung geringer Mengen der Totenasche zur Herstellung persönlicher Erinnerungsgegenstände wie Schmuckstücke, Erinnerungsdiamanten oder vergleichbarer Gedenkobjekte“ zuzulassen (Drucksache 19/10910).

Dazu Delia Klages, sozialpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Der Umgang mit unseren Verstorbenen verlangt Würde, Respekt und Pietät. Er verlangt aber auch die Bereitschaft, gesellschaftliche Veränderungen anzuerkennen. Viele Menschen wünschen sich heute mehr Freiheit bei der Gestaltung ihres letzten Abschieds. Diesem Wandel sollte auch das Bestattungsrecht Rechnung tragen. Unser Antrag richtet sich nicht gegen Friedhöfe oder bewährte Traditionen. Er schafft zusätzliche Wahlmöglichkeiten und stärkt den dokumentierten Willen Verstorbener. Wer sein Leben selbstbestimmt geführt hat, sollte es auch über die Form seines Gedenkens tun können. Die heutige Debatte im Landtag hat gezeigt, dass sich viele lieber mit Einzelaspekten beschäftigen als mit dem Grundsatz dahinter. Gerade weil es sich um ein sensibles und würdevolles Thema handelt, verdient es eine sachliche Diskussion ohne ideologische Scheuklappen. Wir sind gespannt.“

Delia Klages

Abgeordneter

  • Delia Klages

    Delia Klages

    Sprecherin für Gesundheit, Soziales, Arbeit und Gleichstellung