Thorsten Moriße zur Verschärfung des Beleidigungsparagraphen: „Keine Sonderregelung im Interesse der politischen Klasse!“

von AfD Presse

Wer sich gegenüber Politikern im Ton vergreift, soll es noch schneller als bisher mit der Justiz zu tun bekommen. Bislang wurde eine „Politikerbeleidigung“ nur geahndet, wenn die Tat geeignet ist, dass „öffentliche Wirken“ der beschimpften Person „erheblich zu erschweren“. Diese Voraussetzung soll nach dem Willen von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann wegfallen. Die bereits vorhandenen Regeln hätten sich „als nicht hinreichend effektiv erwiesen“, so die Ministerin gegenüber der „Welt“.  Ein entsprechender Beschlussvorschlag soll auf der morgigen Justizministerkonferenz eingebracht werden.

Dazu Thorsten Moriße, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Immer mehr Bürger werden im Morgengrauen von der Polizei aus dem Bett gerissen, weil sie sich kritisch oder satirisch über Politiker geäußert haben. Dass die vorhandenen Regeln sich ‚als nicht hinreichend effektiv erwiesen‘ haben sollen, ist für sie kaum vermittelbar, das gilt umso mehr für deren Verschärfung. Der Vorschlag der Justizministerin fördert eine Rechtsungleichheit, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat erheblich schädigen kann. Die AfD-Fraktion wird mit einem Entschließungsantrag das Land Niedersachsen auffordern, sich auf Bundesratsebene dafür einzusetzen, dass Beleidigungen zukünftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Wir lehnen jegliche beabsichtigte Sonderregelung im Interesse der politischen Klasse strikt ab. Recht und Gesetz müssen für alle gleichermaßen gelten.“

Thorsten Moriße