Thorsten Moriße zur Reform des Disziplinarrechts: „Dieser Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien muss sofort gestoppt werden“

von AfD Presse

Mit ihrem Entwurf zur Neuregelung des Disziplinarrechts verfolgt Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) das Ziel, Beamte mit verfassungsfeindlichem Verhalten zügiger aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Bisher ist dies nur über eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Der Entwurf sieht vor, dass Disziplinarbehörden solche Maßnahmen ohne richterliche Entscheidung erlassen können, wie der „Rundblick“ berichtet.

Dazu Thorsten Moriße, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Innenministerin Behrens betreibt mit ihrer Reform des Disziplinarrechts eine radikale Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien. Statt unabhängiger Verwaltungsgerichte können Disziplinarbehörden künftig selbst über Maßnahmen entscheiden, mit denen ein Beamter aus dem Dienst entfernt oder ihm sein Ruhegehalt aberkannt werden kann. Einen wirksamen Rechtsschutz gibt es für die Beamten dann nicht mehr – der Dienstherr entscheidet allein darüber, wer im öffentlichen Dienst verbleibt. Dabei zählt Gesinnung auch ohne Tat – eine mutmaßlich fehlende Verfassungstreue reicht aus, um Disziplinarmaßnahmen auszulösen. Die Ministerin hebt damit die Gewaltenteilung auf. Die Beamten sind der Willkür ihres Dienstherrn ausgeliefert. Dieser Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien muss sofort gestoppt werden. Disziplinarklagen gehören vor unabhängige Verwaltungsgerichte. Grundrechte dürfen nicht Ermessensentscheidungen von Behörden weichen!“

Thorsten Moriße