In mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich das Land Niedersachsen und die AfD Niedersachsen gegenüber. In einer dringlichen Anfrage wollte die AfD-Fraktion jetzt im Plenum wissen: „In welcher Höhe gibt die Landesregierung Landesmittel für gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Opposition und andere Verfahren aus?“ (Drucksache 19/10704). Trotz mehrfacher Nachfrage verweigerte die Innenministerin Daniela Behrens eine Antwort und berief sich auf schutzwürdige Interessen der beauftragten Anwaltskanzlei. Deren Geschäftsgeheimnisse würden verletzt.
Dazu Peer Lilienthal, finanzpolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Das selbstherrliche Schweigen der Ministerin ist verfassungswidrig! Die Mitglieder des Landtages haben ein umfassendes Auskunfts- und Fragerecht. Das ist verfassungsrechtlich verankerte, denn ihre Aufgabe ist es, die Landesregierung zu kontrollieren und zu überwachen. Unsere Fragen hätten nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet werden müssen. Auch wenn, wie zu erwarten, dann herauskommt, dass die Landesregierung Unsummen an Steuergeldern ausgibt, um die Opposition zu bekämpfen. Wir werden umgehend eine Organklage beim Staatsgerichtshof in Bückeburg einreichen.“
Peer Lilienthal
