Auf eine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt die Landesregierung, dass in Niedersachsen aktuell 52 Personen, davon 33 mit ausländischer Staatsangehörigkeit, als Gefährder eingestuft sind. Angaben zum Aufenthaltsstatus werden mit Verweis auf mögliche Nachteile für das Wohl des Landes verweigert. Konkrete Konsequenzen aus der Terrortat in Magdeburg wurden nicht benannt. Syrische Gefährder sollen trotz des Sturzes Assads weiterhin nicht abgeschoben werden.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Was hat die Landesregierung zu verheimlichen? Nachdem sie regelmäßig die Bekanntgabe der Vornamen Tatverdächtiger mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit verweigert, gibt sie nun auch keine Auskunft mehr über den Aufenthaltsstatus von Ausländern. Dass es ihr hierbei tatsächlich um das Wohl des Landes oder Bundes geht, glauben wohl nur noch die eigenen Parteigänger. Der objektive Beobachter muss erkennen, dass die Landesregierung alles daransetzt, das eigene Totalversagen zu verschleiern. Wieso sind ausländische Gefährder überhaupt noch im Land? Wurde ihnen leichtfertig ein dauerhafter Aufenthaltstitel verliehen? Falls nicht, warum werden sie nicht abgeschoben? So oder so: Der rot-grünen Landesregierung geht es nicht um das Wohl des Landes, sondern um ihr eigenes.
Auch die Beantwortung der weiteren Fragen macht die Tatenlosigkeit der Landesregierung deutlich. Selbst nach dem katastrophalen und folgenschweren Terroranschlag in Magdeburg konnte sie auf Nachfrage nicht eine konkrete Maßnahme benennen, die sie als Konsequenz daraus ergreift. Vielmehr verliert sie sich in Allgemeinfloskeln und sorgt sich nicht um potentielle Opfer, sondern um eine Stigmatisierung ‚ausländischer Fachkräfte‘. So schnell sind die Opfer von Magdeburg bei den noch Regierenden vergessen.
Die Landesregierung ist auch nicht einmal in der Lage oder willens, mitzuteilen, wie viele Personen, wie der Anschlagstäter von Magdeburg nicht als Gefährder geführt werden, vor denen aber durch ausländische Behörden oder sonstige Personen gewarnt wurde. Der ‚Zeit- und Ressourceneinsatz‘ zur Beantwortung der Frage sei nicht leistbar. Auch hier stellt sich die Frage: Könnte die Beantwortung der Frage die Bevölkerung verunsichern oder setzt die Landesregierung schlicht andere Prioritäten?
Das Bild wird abgerundet durch die lustlose Beantwortung der Frage zum Umgang mit den 972 ausreisepflichtigen Syrern in Niedersachsen, darunter auch Gefährder. Bemühungen, zumindest Gefährder nach Syrien abzuschieben, konnte die Landesregierung trotz des Umsturzes in Syrien nicht benennen. Sie verweist diesbezüglich auf die Verantwortung des Bundes. Es bleibe ‚zunächst abzuwarten‘. Als es um die Anerkennung von ‚Kirchenasyl‘ ging, für die allein der Bund zuständig ist, war die für die innere Sicherheit zuständige Ministerin Behrens hingegen sehr eifrig, ihren Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen. Auch hier also alles eine Frage der Priorität – unter der rot-grünen Regierung genießt die innere Sicherheit leider keine.“
Stephan Bothe