In mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich das Land Niedersachsen und die AfD Niedersachsen gegenüber. Die engagierte Anwaltskanzlei vertritt das Land auch in mindestens fünf weiteren Verfahren. Vergleichsangebote wurden dafür nicht eingeholt. Zu den Kosten verweigert die Landesregierung jegliche Auskunft (Drucksache 19/10589).
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag:
„Wieder einmal wird deutlich, wie leichtfertig die Landesregierung mit den Steuergeldern umgeht. Ohne Vergleichsangebote einzuholen, engagiert sie eine Kanzlei für sich beziehungsweise ihre Ministerien. Im Verfahren gegen die AfD wird nicht geprüft, ob es günstiger gewesen wäre, die eigenen, angestellten Juristen – beispielsweise diejenigen, die das Gutachten des ‚Verfassungsschutzes‘ erstellt haben – auch das Klageverfahren führen zu lassen. Offenbar interessierte sich die Landesregierung nicht einmal für das Prozesskostenrisiko, das die Bürger zu tragen haben. Auf die entsprechende Frage kann sie keine Zahlen nennen, sondern nur die Binsenweisheit mitteilen, dass die unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat. So leichtfertig kann man wohl nur mit dem Geld von Bürgern umgehen, die einem völlig egal sind!
Dabei werden die bereits jetzt entstandenen Kosten nicht gering sein. Anstatt nach den günstigeren Sätzen gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen, wurde eine Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei getroffen. Zu den bisher angefallenen Anwaltskosten verweigert die Landesregierung jegliche Auskunft und verweist diesbezüglich auf die Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei. Eine schwache Ausrede, denn aus den bisherigen Kosten lässt sich ohne Kenntnis der berechneten Arbeitsstunden kein Rückschluss auf die Vergütungsvereinbarung ziehen. Anscheinend sind die Kosten so hoch, dass man den Unmut der Bürger fürchtet, wenn sie bekannt würden.
Besonders perfide: Das Geld der Bürger wird gegen sie selbst eingesetzt. Die durch die AfD repräsentierte Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil im demokratischen Rechtsstaat. Wer versucht, sie mit unlauteren Mitteln zu bekämpfen oder gar zu beseitigen, unterminiert die Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dies gilt insbesondere für eine Partei, der in Niedersachsen inzwischen jeder fünfte Bürger – mit steigender Tendenz – sein Vertrauen schenkt!“
Stephan Bothe
