Alfred Dannenberg zum Wolfs-Urteil des Verwaltungsgerichtes in Stade: „Die Richter haben im Sinne der Tierhalter entschieden, und das ist gut so!“

von AfD Presse

Die „zielgerichtete Tötung“ des Problemwolfes aus dem Raum Cuxhaven ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Stade hat einen Antrag „auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ gegen die Maßnahme abgelehnt, denn „ohne die erteilte Ausnahmegenehmigung drohe ein ernstlicher wirtschaftlicher Schaden“. Der Wolf hat vor allem im Raum Steinau im Landkreis Cuxhaven dutzendweise getötet. Schafe, Rinder und ein Pferd sind ihm zum Opfer gefallen. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten worden.

Dazu Alfred Dannenberg, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Die Richter in Stade haben im Sinne der Tierhalter entschieden, und das ist gut so. Die Schnellabschussgenehmigung ist mehr als gerechtfertigt. Zu hoffen bleibt, dass der richterliche Beschluss nun auch in nächster Instanz Bestand hat. Die politisch Verantwortlichen müssen endlich solide, eindeutige und gerichtsfeste gesetzliche Grundlagen schaffen, damit die vom Aus bedrohte Weidetierhaltung fortbestehen kann. Problemwölfe sollten nicht die Gerichte beschäftigen, sondern einzig die Jäger, die unsere Weidetiere schützen. Wir brauchen dringend eine tragfähige Grundlage zur umgehenden Entnahme. Weiter bedarf es einer regulären Jagdzeit und der Feststellung, dass der günstige Erhaltungszustand für Deutschland erreicht ist.“

Alfred Dannenberg