Nach mehreren Wolfsrissen hat der Landkreis Aurich einen Wolf zum Abschuss freigegeben, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete. Wie bereits im Fall eines Wolfs in der Region Hannover, geht die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ gegen diese Genehmigung mit einem Eilantrag vor. Nun hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Abschuss vorerst untersagt.
Dazu Alfred Dannenberg, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Ein Alptraum für die Weidetierhalter: Jede noch so gerechtfertigte Abschussgenehmigung wird umgehend vom Gericht kassiert. Die angeblich rechtssichere Schnellabschussregelung von Bundesumweltministerin Lemke ist eben nicht rechtssicher. In unserem Antrag vor Beginn der Sommerpause haben wir bereits deutlich darauf hingewiesen und unverzüglich eine verlässliche gesetzliche Grundlage gefordert. Der Paragraph 45 des Bundesnaturschutzgesetzes muss geändert werden. Diese Bestimmung ist so formuliert, dass kein Schnellabschuss erfolgen darf, solange der Rissverursacher nicht eindeutig anhand seiner DNA identifiziert ist. Der Schutzstatus des Wolfs muss gelockert werden. Die betroffenen Tierhalter werden seit Monaten hingehalten. Dieser Zustand ist eine absolute Zumutung.“
Alfred Dannenberg