Stephan Bothe zum heutigen Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes: „Nun muss das Verwaltungsgericht Hannover nachziehen und unserem Eilantrag auch stattgeben“

von AfD Presse

Die AfD gewinnt vor Gericht mit einem Eilantrag: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD derzeit nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Bundesbehörde abwarten muss, wie die Richter im Hauptsacheverfahren entscheiden. Die niedersächsische AfD hat gegen die jüngste Hochstufung durch den hiesigen Verfassungsschutz ebenfalls Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD

„Auch auf Bundeebene setzen die Richter einem Verfassungsschutz auf Abwegen Grenzen. Ein wichtiges Urteil, dass für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairness steht. Nun muss das Verwaltungsgericht Hannover nachziehen und auch unserem Eilantrag stattgeben. Immerhin hat selbst Verfassungsschutzchef Dirk Pejril befunden, dass die niedersächsische AfD sogar noch ‚gemäßigter‘ als die Bundes-AfD sei.“

Stephan Bothe