Zuerst wurde die seit mindestens 2024 ausreisepflichtige Familie nach Georgien abgeschoben. Jetzt wird sie wieder zurückgeholt. Grund ist ein laufendes Verfahren vor der Härtefallkommission des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Landkreis Wolfenbüttel, der die Abschiebung der Mutter mit ihren drei Kindern veranlasste, habe „mit der Rückführung der betroffenen Familie gegen die Anordnung des Ministeriums … verstoßen“. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen müssten bis zur Entscheidung über die Eingabe zurückgestellt werden, antwortet die Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 19/11040). Gefragt, wie lange das Verfahren dauern wird, heißt es: „Die voraussichtliche Dauer des Härtefallverfahrens ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.“ Das Härtefallverfahren würde derzeit nicht priorisiert bearbeitet.
Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gilt Georgien unterdessen als sicheres Herkunftsland: Aufgrund des demokratischen Systems sei generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten. Auch vor nichtstaatlicher Verfolgung bestehe Schutz.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Es klingt wie ein Schildbürgerstreich und wirft ein Schlaglicht auf eine Asylpolitik, die man nur noch als verrückt bezeichnen kann: Eine Familie reist aus ihrem Heimatland Georgien nach Deutschland ein und stellt in Niedersachsen einen Asylantrag. Weil Georgien als sicheres Herkunftsland gilt, lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag folgerichtig ab und fordert sie zur Ausreise auf. Da die Familie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommt, wird sie Ende April 2026 abgeschoben.
Endlich mal eine erfolgreiche Abschiebemaßnahme, mögen nun manche denken. Aber die Härtefallkommission des von Daniela Behrens geführten Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung hat es bislang nicht geschafft, über einen Anfang 2025 gestellten Antrag der Familie zu entscheiden, und das dürfte wohl auch in absehbarer Zeit, wie der Antwort auf unsere Anfrage zu entnehmen ist, nicht geschehen, obwohl mit Abschluss des Verfahrens nicht nur die betroffene Familie Klarheit hätte, sondern dem Steuerzahler erhebliche weitere Kosten erspart blieben.
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie dysfunktional die Asylpolitik der Landesregierung ist und wie überfordert die Kommunen mit den ihr aufgebürdeten Lasten sind. Die Fraktion der AfD fordert weiterhin die Abschaffung der Härtefallkommission, die anscheinend kaum mehr tut, als Verfahren zu verzögern, um die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zu verhindern.“
Stephan Bothe
