Justizministerin Kathrin Wahlmann unterrichtete gestern im Ausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ über den Fall des verurteilten Sexualstraftäters, der Hafterleichterungen, Freigang und Sonderurlaub nutzte, um Straftaten zu begehen. Unter anderem wird ihm mehrfacher Kindesmissbrauch vorgeworfen.
Dazu Dennis Jahn, Sprecher für den Justizvollzug der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Zum rechtsstaatlichen Strafvollzug gehören Maßnahmen zur Resozialisierung. Das bestreitet niemand. Was hier passierte, ist aber kaum zu ertragen. Der mustergültige Häftling hat sich verstellt. Die Haft hat ihn keine Spur gebessert. Niemandem aus der Riege der Fachleute ist das anscheinend aufgefallen. Das System hat komplett versagt. Der Mann hat Kindern schreckliches angetan. Die Justizministerin nennt es verharmlosend ‚ein außergewöhnliches Vorkommnis‘. Tatsächlich sind unter sind unter den Augen ihrer Behörde schwerste Verbrechen begangen worden.
Resozialisierung darf niemals die Sicherheit der Bevölkerung aufs Spiel setzen. Erst recht nicht, wenn es um Kinder geht. Wo begründete Zweifel bestehen, ob ein Verurteilter ungefährlich ist oder nicht – insbesondere bei einschlägig rückfälligen Sexualstraftätern gegenüber Kindern –, muss der Schutz potenzieller Opfer Vorrang haben. Im Zweifel gilt: Sicherheit vor Lockerung. Wir werden genau beobachten, ob und wie der Fall aufgearbeitet wird!“
Dennis Jahn
