Niedersachsens Kindertagesstätten sind nicht verpflichtet, Eltern über die Inhalte ihrer Konzepte zum Schutz der Kinder vor Gewalt und ihrer sexualpädagogischen Konzepte zu informieren. Über Fortbildungsangebote für ihr Personal entscheiden sie in eigener Zuständigkeit. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drucksache 19/4245).
Dazu Vanessa Behrendt, familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Jede Kindertagesstätte erstellt ihre eigenen Konzepte nach Gutdünken. Ein Kinderschutzkonzept ist zwar verpflichtend, die Inhalte im Einzelnen sind aber letztendlich nur so gut wie die Kindergartenleitung. Vorfälle wie in einer AWO-Einrichtung in Hannover, die wegen eines geplanten Raums für ‚Doktorspiele‘ Schlagzeilen machte und deren Leiter wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt wurde, machen die Gefahren deutlich, die sich aus diesem Freibrief ergeben. Hinzu kommt, dass die Eltern über diese Maßnahmen und deren Einzelheiten nicht informiert werden müssen. Ihnen wird damit die Möglichkeit genommen zu vergleichen und für ihre Kinder adäquat zu entscheiden. Wir fordern, die Informationspflicht der Kindertagesstätten den Eltern gegenüber gesetzlich zu verankern. Wir fordern darüber hinaus ein Ende der Willkür bei der Erstellung von Kita-Konzepten und die Einführung eines Gütesiegels als Orientierungshilfe für die Eltern.“
Vanessa Behrendt