Kriminalität

Vanessa Behrendt zum AfD-Antrag gegen sexuelle Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorzugehen: „Die Politik muss handeln. Nicht irgendwann. Sondern jetzt!“

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„Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen. Schutz- und Meldelücken schließen“, fordert die AfD-Fraktion. „Insbesondere in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe müssen Eltern darauf vertrauen können, dass wirksame Schutzstrukturen bestehen, Verdachtsfälle ernst genommen und notwendige Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden“, heißt es in ihrem Antrag, der heute im Plenum eingebracht wurde (Drucksache 19/11459).

Hintergrund ist die mutmaßliche Vergewaltigung einer 14-jährigen in einem Jugendzentrum in Gnarrenburg. Obwohl die Betreiber der Einrichtung Bescheid wussten, informierten sie weder Polizei, noch Jugendamt oder Eltern. Die Landesregierung erfuhr erst durch eine Anfrage der AfD-Fraktion davon!

Die Leidensgeschichte des Mädchens und ihrer Eltern geht inzwischen weiter. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen drei Jugendliche im Alter von 15, 16 und 18 Jahren ein. Dagegen legte die Anwältin der Familie Beschwerde ein.

Dazu Vanessa Behrendt, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Wir können das, was dem Mädchen und ihrer Familie passiert ist, nicht ungeschehen machen. Aber wir können dafür sorgen, dass es sich nicht wiederholt. Die Eltern kontaktierten auf ihrer Suche nach Antworten den Bürgermeister, das Jugendamt, den Landrat, die Kommunalaufsicht, die CDU, die SPD und die Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Ihre hilflose Odyssee schreit danach, lückenhafte Abläufe und fehlende Meldeketten zu thematisieren. Was geschieht, beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt in der Einrichtung. Wer trägt die Verantwortung? Wer schaltet das Jugendamt ein, wer die Polizei? Wer überprüft, ob weitere Kinder gefährdet sind? Vor allem: Wer kümmert sich darum, dass die Eltern erfahren, was los ist?

Es gibt derzeit keine Meldepflicht für die offene Kinder- und Jugendarbeit, wie sie für erlaubnispflichte Einrichtungen besteht. Die Landesregierung hält eine Überprüfung oder Anpassung der bestehenden Melde- und Informationsstrukturen nicht einmal für erforderlich. Dazu passt, dass offensichtliche Desinteresse von Justizministerin Wahlmann am Fall in Gnarrenburg. Sie wusste in der Debatte heute nicht einmal, dass ihre Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hatte, und nicht das Gericht!

Aber wenn nicht einmal dieser Fall Anlass ist, bestehende Strukturen zu überprüfen, was dann? Wir wollen verbindliche Mindeststandards für Schutz- und Interventionskonzepte. Die Politik muss handeln. Nicht irgendwann. Nicht nach dem nächsten Fall. Sondern jetzt!“

Vanessa Behrendt

Abgeordneter