Thorsten Moriße zur Kopftuch-Entscheidung gegen eine Schöffin in Braunschweig: „Keine religiösen Symbole im Gerichtssaal – AfD begrüßt klare OLG-Entscheidung“

von AfD Presse

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat ein klares Signal für Neutralität und Rechtsstaatlichkeit gesetzt: Eine ehrenamtliche Schöffin wurde ihres Amtes enthoben, weil sie sich weigerte, ihr islamisches Kopftuch im Gerichtssaal abzulegen.

Dazu Thorsten Moriße, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Wer in Deutschland richterliche Aufgaben übernimmt, muss sich dem staatlichen Neutralitätsgebot unterordnen. Das bedeutet: Wer sich dem deutschen Recht verpflichtet, darf Symbole religiöser oder politischer Überzeugungen nicht sichtbar im Gerichtssaal tragen. Paragraph 31a des Niedersächsischen Justizgesetzes macht dies eindeutig. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt: Die Neutralität der Justiz hat Vorrang vor individueller Religionsfreiheit im Dienst. Das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische Justiz steht über individuellen Glaubensbekundungen. Wer das nicht akzeptiert, kann keine Richter- oder Schöffenaufgaben wahrnehmen – Punkt. Diese Entscheidung schützt den Rechtsstaat vor einer schleichenden Politisierung, die entstehen kann, wenn persönliche religiöse Symbole im staatlichen Dienst beansprucht werden und dadurch das Neutralitätsgebot unterlaufen wird. Für Richter und Schöffen ist Neutralität keine Verhandlungssache – sie ist Pflicht. Gleiches gilt für alle Beamten in hoheitlichen oder repräsentativen Funktionen: Wer den Staat repräsentiert, darf seine persönliche Weltanschauung nicht über das Neutralitätsgebot stellen.“

Thorsten Moriße