Niedersachsens Justizministerin Katrin Wahlmann (SPD) hat sich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung für eine gesetzliche Verschärfung bei sogenannten Femiziden ausgesprochen. Sie fordert, solche Taten im Strafrecht gesondert zu berücksichtigen.
Dazu Thorsten Moriße, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Der bestehende Strafrahmen bei Tötungsdelikten ist bereits sehr hoch – in besonders schweren Fällen reicht er bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Wir brauchen an dieser Stelle keine neuen Gesetze, sondern den Mut, den bestehenden Rechtsrahmen voll auszuschöpfen. Wer Frauen Gewalt antut oder sie gar tötet, muss mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Es sollte keine Sondergesetze geben, die zwischen Männern und Frauen unterscheiden. Unser Strafrecht gilt für alle – und muss konsequent angewendet werden.
Gewalt entsteht oft über Jahre hinweg in problematischen sozialen Strukturen. Zur Realität gehört auch, anzuerkennen, dass die Täter überproportional oft einen Migrationshintergrund haben. Wer Frauen wirklich schützen will, muss dort ansetzen: mit Präventionsarbeit, Aufklärung und gezielten Hilfsangeboten. Es reicht nicht, erst am Ende eines tragischen Weges mit härteren Strafen zu reagieren – wir müssen den Weg dorthin verhindern.“
Thorsten Moriße