„Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann will verbale sexuelle Übergriffe, sogenanntes Catcalling, aber auch sexuelle Belästigung durch Gesten bundesweit unter Strafe stellen, „wenn die Schwelle der Erheblichkeit überschritten ist“. Insbesondere Frauen und Mädchen sollen so besser vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung geschützt werden. Der Gesetzentwurf soll in den Bundesrat eingebracht werden.
Dazu Thorsten Moriße, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„In einigen Ländern, beispielsweise in der Schweiz, in den Niederlanden und auch Belgien ist Catcalling bereits strafbar. Es ist respektlos, beleidigend und sehr verletzend. Dennoch gibt es Definitionsprobleme. Ist die ‚Schwelle der Erheblichkeit‘ rein subjektiv, besteht die Gefahr, dass jegliche verbale Interaktion kriminalisiert wird. Oft steht Aussage gegen Aussage. Besonders skeptisch sind wir, wenn der neue Straftatbestand auf Nicht-Deutschsprachige angewendet werden soll. Das Opfer könnte missverstanden haben. Ein Täter, der unserer Sprache nicht mächtig ist, könnte mildernde Umstände geltend machen. Damit würde das neue Gesetz ad absurdum geführt, oder aber es entstünde eine Zweiklassen-Justiz. Aus Sicht der AfD ist eine Überkriminalisierung nicht der richtige Weg, vor allem angesichts der zunehmenden Sexualstraftaten in unserem Land. Vom Justizministerium erwarten wir hier angemessenes Durchgreifen und keinen Gratismut.“
Thorsten Moriße
Vanessa Behrendt, frauenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, fügt hinzu:
„Die Zahl der Sexualstraftaten gegen Frauen hat sich binnen zehn Jahren in Deutschland fast verdoppelt – auf 62.404! Die Dunkelziffer dürfte diese Zahl um ein Vielfaches übersteigen. Hier versagt der Staat und lässt vieltausendfaches Leid geschehen. Ein kaum umsetzbares Anti-Catcalling-Gesetz soll nun anscheinend Tatkraft vortäuschen. Oder steckt mehr dahinter?Ziel sei es, insbesondere Frauen und Mädchen zukünftig besser vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung zu schützen, verkündet die Staatskanzlei zur Bundesratsinitiative. Die Begriffe ‚insbesondere‘ und ‚sexuelle Selbstbestimmung‘ lassen befürchten, dass der neue Straftatbestand von der woken Szene ausgenutzt werden könnte. Dann wird nicht nur die Meinungsfreiheit noch mehr eingeschränkt, sondern nahezu jedes noch so harmlose Wort potenziell strafbar.“
Vanessa Behrendt