Wie konnte es in Lüneburg zu den zahllosen Gewalttaten durch einen ausreisepflichtigen Mann aus Guinea-Bissau kommen? Nach einem gestellten Antrag der AfD-Fraktion unterrichtete die Landesregierung heute im Ausschuss für Inneres und Sport über das Handeln der Behörden.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Die heute Unterrichtung bekräftigte den Eindruck schlimmstmöglichen Behördenversagens. Bereits am 3. Januar wurde der schwerkriminelle Mann aufgegriffen. Wochen dauerte es bis ihm trotz zahlreicher begangener Straftaten eine Ausweisungsverfügung ausgehändigt wurde. Aktuell befindet er sich noch immer in unserem Land. Eine beantragte Abschiebe-Haft blieb vor Gericht erfolglos, weil der Antrag nicht die rechtlichen Anforderungen erfüllte.
Die Innenministerin befand unterdessen, dass alles vollkommen in Ordnung sei. Von mir zum Fall befragt, pries Daniela Behrens am Donnerstag die enge Zusammenarbeit der Behörden auf allen Ebenen von der Kommune bis zur Landesregierung. Man wolle schließlich, dass sich die Niedersachsen sicher fühlen!
Stattdessen zeigte die Unterrichtung, dass nicht einmal ein Antrag auf Unterbringung in einer Einrichtung für psychisch kranke Personen durch den Landkreis gestellt wurde. Wieder einmal bestätigt sich der Eindruck, dass die Landesregierung und auch der Landkreis Harburg – mit einem Landrat der CDU an der Spitze – nicht willens oder nicht in der Lage sind, geltendes Recht anzuwenden. Selbst Abschiebungen von zigmal straffällig gewordenen Ausländern, die nicht mal einen Asylantrag stellen, scheitern. Weder SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch die CDU sind in der Lage, die migrationspolitischen Herausforderungen zu meistern. Es scheint ihnen unmöglich, einem schwerkriminellen Ausländer, der kein Aufenthaltsrecht besitzt und nicht einmal einen Asylantrag gestellt hat, in Abschiebe-Haft zu nehmen und schnellstmöglich in sein Heimatland zu verbringen. Die AfD-Fraktion wird solange Druck machen, bis für die Bürger keine Gefahr mehr von dem Straftäter ausgeht.“
Stephan Bothe