Stephan Bothe zur Härtefallkommission für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer: „Sofort abschaffen!“

von AfD Presse

Die Antwort der Landesregierung auf eine AfD-Anfrage zu unterlassenen Abschiebungen trotz Ausreisepflicht enthält erstmals aufschlussreiche Angaben zur Arbeit der Härtefallkommission für ausreisepflichtige Ausländer und zu Abschiebungen bestimmter Ausländergruppen (PDF anbei).

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag:

Die von der Landesregierung bekanntgegebenen Zahlen dokumentieren nicht nur eine über Herkunftsländergrenzen hinweg katastrophale Abschiebequote, sondern erstmals, dass Abschiebungen komplett eingestellt wurden. So wurde im laufenden Jahr 2025 nicht ein Libanese und nicht ein Iraner abgeschoben. Im Vorjahr 2024 waren es lediglich drei Libanesen und kein Iraner. Derzeit leben 785 ausreisepflichtige Libanesen und 424 ausreisepflichtige Iraner in Niedersachsen. Aufgrund der Untätigkeit der Landesregierung müssen sie sich auch bei Straffälligkeit keine Gedanken über ihren Aufenthaltsstatus machen.

Dass die Landesregierung daran nicht unschuldig ist, sondern solche Zustände durch ihre Politik mindestens begünstigt, zeigt die Arbeit der sogenannten Härtefallkommission. An die können sich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer wenden, deren Anspruch auf einen Aufenthaltsstatus jahrelang geprüft und häufig in mehreren Instanzen abgelehnt wurde. Praktiker, die in den Ausländerbehörden tätig sind, berichten, dass durch den Zeitablauf während des Härtefallverfahrens selbst diejenigen letztlich einen Aufenthaltsstatus auf irgendeinem Wege erlangen, bei denen selbst die Kommission keinen Schutzbedarf erkennt.

In den Genuss der totalen Abschiebeverweigerung bei bestimmten Staatsangehörigen kommen – trotz deutlicher Überrepräsentanz insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität – auch Schwerstkriminelle und Gefährder. Die Härtefallkommission nimmt Fälle von Kriminellen an, wenn diese es nur schaffen, nach der Freiheitsstrafe lange genug trotz illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik zu verbleiben – drei Jahre nach Verbüßung der Strafe bei Jugendlichen beziehungsweise fünf Jahre bei erwachsenen Straftätern.

Wir fordern im Rahmen einer grundlegenden Migrationswende die sofortige Abschaffung der Härtefallkommission. Ausreisepflichtige Ausländer, insbesondere Kriminelle, haben spätestens nach einem oft jahrelangen Asylverfahren ihr Aufenthaltsrecht verwirkt.

Stephan Bothe