Stephan Bothe zu den verschwiegenen Hintergründen der Hildesheimer Messerattacke: „Diese Landesregierung ist ein Sicherheitsrisiko für unser Land und unsere Bürger“

von AfD Presse

Er ist mutmaßlich schwerkriminell, offensichtlich vorbestraft und seit mehr als sieben Jahren vollziehbar ausreisepflichtig. Dennoch schweigt die Landesregierung zu einem Tatverdächtigen, der im August dieses Jahres in Hildesheim auf mehrere Menschen einstach und sich deswegen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags verantworten muss Die AfD-Fraktion hatte nach den Hintergründen zum kriminellen Vorleben des irakischen Staatsangehörigen gefragt (Drucksache 19/8914). Zugeben musste die Landesregierung in der Anfrage, dass sie seit Jahren keinerlei Maßnahmen veranlasste, den ausreisepflichtigen Beschuldigten außer Landes zu bringen.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Die Landesregierung bleibt bei ihrer Linie. Die Datenschutzrechte eines mutmaßlich Schwerkriminellen höher zu gewichten als die Informationsrechte eines gewählten Volksvertreters und damit des Volkes.

Abenteuerlich ist die Begründung: Die Auskunft über Vorstrafen muss so bemerkenswert sein, dass sie zu einer ‚Individualisierung der betroffenen Personen‘ führen könne. Es liegt nahe, dass es sich um den leider üblichen Fall handelt: Ein vielfach vorbestrafter krimineller Ausländer geht bewaffnet und mit Tötungsabsicht auf Bürger los – diesmal am helllichten Tag im August, als die Bürger arglos den Sommer genießen wollen.

Die Tat macht wieder einmal deutlich, dass es jederzeit jeden treffen kann. Der grausame Mord an Liana K., dem ukrainischen Mädchen, begangen in Friedland durch einen ebenfalls vollziehbar ausreisepflichtigen und bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Iraker, ist eben nicht der berühmte Einzelfall.

Der Hildesheimer Tatverdächtige ist seit August 2018 ausreisepflichtig und wird genauso lange geduldet. Nicht eine einzige konkrete Maßnahme wurde getroffen, um Duldungsgründe auch nur zu überprüfen oder zu beseitigen. Kaum zu glauben ist der Grund, aus dem der Familie des vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde: ‚Nachhaltige Integration‘ gemäß Paragraph 25b des Aufenthaltsgesetzes!

Der Fall zeigt einmal mehr, dass diese Landesregierung ein Sicherheitsrisiko für unser Land und unsere Bürger ist. Nur eine starke AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird dies ändern können, denn die andere ‚Oppositionsfraktion‘ ist migrations- und sicherheitspolitisch ein Totalausfall.“

Stephan Bothe