Nachdem eine Frau und siebenfache Mutter vom eigenen Ehemann getötet wurde, weigerten sich Staatsanwaltschaft und Polizei, dem Auskunftsverlangen eines Presseorgans nachzukommen und beantworteten die Frage nach der Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen nicht. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/7421) stellte sich heraus, dass der irakische Tatverdächtige vor der Tat jahrelang ausreisepflichtig gewesen war. Die Ausreisepflicht endete erst durch die Erlangung eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Um das ‚Chancen-Aufenthaltsrechts‘ zu erlangen, reicht es, sich per Formblatt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen. Die Ausländerbehörden prüfen nicht mehr im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Das entschied kürzlich die Landesregierung. Wozu dieses von uns kritisierte Vorgehen führen kann, erlebten wir nun auf besonders drastische und tragische Weise. Ein irakischer Staatsangehöriger und Inhaber eines solchen Aufenthaltsrechts tötete seine Ehefrau und siebenfache Mutter. Zuvor war er nach erfolglosem über fünfjährigem Betreiben eines Asylverfahrens, jahrelang ausreisepflichtig.
Die skrupellose Vergabe von Aufenthaltstiteln fordert immer mehr Opfer. Um das migrationspolitische Totalversagen auf Bundes- und Landesebene und dessen blutige Konsequenzen zu verschleiern, verweigerten Staatsanwaltschaft und Polizei eine entsprechende Auskunft zur Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen. Erst durch meine Kleine Anfrage musste die Landesregierung Staatsangehörigkeit und die aufenthaltsrechtliche Historie des Tatverdächtigen offenlegen. Die offenbarten Fakten sind erschütternd! Eine konsequente Rückführungspolitik ausreisepflichtiger Ausländer hätte wieder einmal Menschenleben retten können.
Die Fraktion der AfD kämpft nicht nur seit Jahren für die Durchsetzung geltenden Rechts und die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer sowie den sofortigen Stopp der inflationären Vergabe von Aufenthaltstiteln und der Staatsbürgerschaft. Wir setzen uns auch für eine transparente Informationspolitik der Justiz- und Polizeibehörden ein. Dem Vorbild anderer Länder folgend, fordern wir, dass die Landesregierung einen Erlass auf den Weg bringt, der die zuständigen Behörden verpflichtet, Daten der Tatverdächtigen von öffentlichem Interesse wie etwa sämtliche Staatsangehörigkeiten zu benennen. Diesbezüglich werden wir in der kommenden Plenarwoche eine parlamentarische Initiative auf den Weg bringen und damit das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen.“
Stephan Bothe