Stephan Bothe zu den mangelhaften Erkenntnissen über die Gruppierung „Recherche Nord“: „Landesregierung und ihr ‚Verfassungsschutz‘ sind mal wieder auf dem linken Auge blind“

von AfD Presse

In der Antwort auf eine Anfrage zum Antifa-nahen Portal „Recherche Nord“ (Drucksache 19/10014), erklärt die Landesregierung, dass allein gegen dessen Gründer in den letzten Jahren sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Aufgrund fehlender Erkenntnisse über weitere Mitglieder des Portals, dessen Hauptaktivitäten darin bestehen, möglichst hochauflösende Porträtfotos von Besuchern als rechts angesehener Veranstaltungen zu schießen, seien die diesbezüglichen Angaben nicht abschließend. Obwohl die Landesregierung weiß, welche Bedeutung das Bildmaterial bei militanten Aktionen der linksextremen Szene gegen politische Gegner hat, ist die Gruppierung kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes Niedersachsen.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag:

„Wieder einmal setzt die Landesregierung völlig falsche Prioritäten. Anstatt linke Extremisten, die Leib und Leben von Andersdenkenden gefährden, zu beobachten, investiert sie Energie und Steuergelder in sinnlose Maßnahmen und Gerichtsverfahren gegen die Opposition. Während konservative Patrioten verfolgt werden, haben linke Extremisten Narrenfreiheit und werden auch noch gefördert.

Gegen den aus Niedersachsen stammenden Gründer von Recherche Nord wurden in den vergangenen Jahren immer wieder strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiterhin ist der Landesregierung bekannt, dass Linksextremisten die personenbezogenen Daten, die ‚Recherche Nord‘ gegen den Willen seiner Opfer veröffentlicht, für militante, gewalttätige Aktionen oder Denunziationen mit dem Ziel der sozialen Vernichtung nutzen. Trotz alledem erkennt die Landesregierung anscheinend kein verfassungsschutzrechtlich relevantes Verhalten. Man stelle sich einmal vor, die Rollen wären umgekehrt verteilt. Rechte würden Foto- und Datensammlungen über Andersdenkende anlegen und militante Gruppierungen schritten mithilfe dessen zur Tat. Ein Aufschrei würde – zu Recht! – durch die etablierte Politik gehen. Linke Extremisten hingegen können ganz offen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgehen. Auch die scheinoppositionelle CDU ist hier ein Totalausfall; paktiert sie doch selbst lieber mit der Antifa und verbrüdert sich mit Extremisten, sobald es ‚gegen Rechts‘ geht.

Unsere Haltung ist hingegen klar: Wir sprechen uns für die Bekämpfung aller gewalttätigen und rechtswidrig agierenden Extremisten aus. In einem demokratischen Rechtsstaat darf sich kein Bürger davor fürchten müssen, seine Meinung frei zu sagen. Weder staatliche noch nichtstaatliche, regierungsnahe Organisationen dürfen politisch aktive Bürger durch militante Aktionen oder ‚soziale Vernichtung‘ vom Gebrauch ihrer Grundrechte abhalten.“

Stephan Bothe