Jens-Christoph Brockmann zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF: „Die Justiz wird bemüht, um Einstimmigkeit zu erzwingen – undemokratischer konnten die Anstalten nicht vorgehen“

von AfD Presse

ARD und ZDF wollen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro ab Januar 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, wie sie selbst heute mitteilten. Die Länderchefs hatten im Oktober zwar eine Reform beschlossen, aber die geforderte einstimmige Entscheidung über die Höhe des Beitrags noch nicht getroffen.

Dazu Jens-Christoph Brockmann, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Die Ministerpräsidenten haben beschlossen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Statt die konkrete Ausgestaltung der Reform abzuwarten, machen ARD und ZDF jetzt Druck mit einer Verfassungsbeschwerde. Ohne Beitragsanpassung sei die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährdet. Nach anfänglicher Ablehnung sprach sich auch Niedersachsen für eine Erhöhung aus: Die Reformen würden nicht so frühzeitig wirken, dass schon kurzfristig Einsparungen zu erzielen seien, ließ die Regierungssprechrein bereits im Oktober dazu wissen. Nun wird die Justiz bemüht, um die letzten Zweifler auf Linie zu bringen und Einstimmigkeit zu erzwingen. Undemokratischer konnten die sonst so sehr um die Demokratie besorgten Fernsehanstalten nicht vorgehen.“

Jens-Christoph Brockmann