Jens-Christoph Brockmann zum heutigen Urteil zum Rundfunkbeitrag: „Weckruf für die Öffentlich-Rechtlichen“

von AfD Presse

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer bayerischen Klägerin entschieden, die den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen will. Grund: Der Bayerische Rundfunk komme seiner gesetzlichen Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung nicht nach. Die Frau erzielte einen Teilerfolg: Es müsse nun geprüft werden, ob der Sender tatsächlich gegen diesen Auftrag verstoßen hat.

Dazu Jens-Christoph Brockmann, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit für die Beitragszahler. Erstmals wird klar: Zwischen der Abgabenlast und der Programmqualität darf kein grobes Missverhältnis bestehen. Es deutet sich an, dass Bürger nicht länger bedingungslos zahlen müssen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag verletzt. Für ARD, ZDF und insbesondere den NDR ist das ein deutliches Warnsignal: Sie müssen endlich zu mehr journalistischer Neutralität und echter Meinungsvielfalt zurückkehren. Problematisch bleibt, dass die Beweislast allein den Bürgern aufgebürdet wird – eigentlich müssten die Sender selbst belegen, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden. Trotzdem: Dieses Urteil ist ein Wendepunkt. Es zeigt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht automatisch Anspruch auf Milliardenbeiträge haben. Wer das Geld der Bürger will, muss objektiv informieren – nicht politisch moralisieren.“

Jens-Christoph Brockmann