Jens-Christoph Brockmann zu den Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF: „Prozess statt Reformen – Kampf um mehr Geld statt um bessere Inhalte“

von AfD Presse

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt in ihrem aktuellen Bericht eine Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro monatlich ab 2027. Zuvor hatte die KEF eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgeschlagen; dieser stimmten mehrere Länder nicht zu. Dagegen richteten sich die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Mit der aktualisierten Empfehlung liegt nun eine neue Berechnungsgrundlage vor. Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beziehen sich jedoch weiterhin auf die damalige Entscheidung der Länder, die stärkere Beitragserhöhung abzulehnen.

Dazu Jens-Christoph Brockmann, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„ARD und ZDF halten ihre Verfassungsbeschwerden aufrecht und streben damit die Durchsetzung der alten Erhöhung an – obwohl die Zahlenbasis längst korrigiert wurde. Statt auf eine rückwirkende Beitragserhöhung zu setzen, sollten die Anstalten den Reformbedarf anerkennen und selbst bei Strukturen und Ausgaben ansetzen. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hängt nicht von juristischen Verfahren ab, sondern von Qualität, Effizienz und Transparenz. Die Bürger erwarten ein zeitgemäßes Angebot – nicht endlose Streitigkeiten über Beiträge. ARD und ZDF sollten ihre Beschwerden umgehend zurückziehen und den Weg für echte Modernisierung und Verschlankung frei machen.“

Jens-Christoph Brockmann