Holger Kühnlenz zur vorläufigen Rettung des Aegidius-Hauses in Hannover: „Die Angstpartie der Betroffenen muss dauerhaft beendet werden“

von AfD Presse

Dem Aegidius-Haus Auf der Bult, einer Einrichtung zur Kurzzeitpflege für schwerstkranke Kinder und Jugendliche, droht aufgrund wegfallender staatlicher Unterstützung das Aus. Die Zusage dauerhafter finanzieller Hilfe erhoffen sich betroffene Angehörigen von einer Eingabe an den Petitionsausschuss. Gestern stand sie auf der Tagesordnung. Gesundheitsminister Philippi gab unterdessen überraschend bekannt, dass sein Ministerium der Einrichtung bis Ende April 2025 eine Überbrückungshilfe gewährt.

Dazu Holger Kühnlenz, Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag im Petitionsausschuss:

„Die Angst vor einer empörten Öffentlichkeit war offensichtlich zu groß. Ein halbherziges Ministerversprechen auf vorläufige Finanzhilfe musste her. Erschütternd, dass erst eine Petition die Landesregierung dazu bewegt, Familien zu entlasten, die das bitter nötig haben. Ohne die Eingabe, ohne 5400 gesammelte Unterschriften, wäre das drohende Aus wohl unbeachtet geblieben – für die schwerstkranken Kinder und ihre Eltern eine Katastrophe. In der Anhörung wurde deutlich, warum Kurzzeitpflege chronisch defizitär ist und nicht wirtschaftlich tragfähig arbeiten kann. So hat die maximal 50-prozentige Auslastung Gründe: Zweibettzimmer können aufgrund schwieriger Krankheitsbilder jeweils nur mit einem Patienten belegt werden, Jugendliche über 18 dürfen sich nicht mit Kindern unter 18 ein Zimmer teilen. Auch ein Konzept mit Dauerpflegeplätzen birgt Probleme. Hier muss sich die Landesregierung flexibler zeigen, bürokratische Hürden abbauen und vor allem, die Angstpartie der Betroffenen mit einer dauerhaften Unterstützungszusage beenden.“

Holger Kühnlenz

Delia Klages, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, ergänzt:

„Der Fall des Aegidius-Hauses beleuchtet unschöne Aspekte unseres Gesundheitswesens. Wenn unentbehrliche Leistungen wie die Kurzzeitpflege niemals kostendeckend arbeiten können, muss der Wohlfahrtsstaat diese ohne Wenn und Aber mittragen. Ein neues wirtschaftlich tragfähiges Konzept mit Dauerpflegeplätzen darf die Kurzzeitpflege und ihre besonderen Aspekte nicht aus dem Fokus verdrängen. So wurde in der heutigen Anhörung deutlich, dass Kurzzeitpflege für Kinder und Jugendliche auch die Schulpflicht tangiert und eine mögliche Kooperation mit anderen Bundesländern sinnvoll erscheinen lässt. Die Landesregierung muss umfassend tätig werden. Mit finanzieller Unterstützung in der Übergangsphase allein ist es nicht getan.“

Delia Klages