Am 1. Juli trat die Reform des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen in Kraft. Sie sieht unter anderem vor, dass Menschen in akuten psychischen Krisen zunächst eine Rufnummer für eine erste telefonische oder videobasierte Einschätzung kontaktieren müssen. Wer dann im Rahmen des Bereitschaftsdienstes zum Patienten kommt, muss nicht unbedingt ein Arzt sein. Die gravierenden Nachteile der Neuerungen offenbart die Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 19/7866).
Dazu Delia Klages, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Dass der Patient nicht mehr durch psychiatrische Fachärzte untersucht wird und eine Ersteinschätzung ausschließlich telefonisch oder per Videoschaltung erfolgt, ist aus unserer Sicht äußerst kritisch. Gerade bei Suizidgefahr, akuten Psychosen oder massiven Fremdgefährdungen kann die persönliche fachärztliche Einschätzung lebensentscheidend sein – auch für Dritte. Ein rein digitales Verfahren kann in solchen Situationen niemals eine ärztliche Präsenz ersetzen. Brisant ist zudem, dass die fachpsychiatrische Qualifikationspflicht bei einer anschließenden Versorgung und im Rahmen von Unterbringungen nach dem Niedersächsischen Psychisch-Kranken-Gesetz wegfällt. Hier genügt künftig eine Approbation – unabhängig von psychiatrischer Erfahrung. Wenn außerdem, wie im Landkreis Lüneburg, psychosoziale Strukturen abgebaut werden, kann das Land nicht einfach auf die kommunale Zuständigkeit verweisen und die Hände in den Schoß legen. Die Reform muss umfassend neu ausgerichtet werden. Psychiatrische Fachärzte müssen in Notfallsituationen wieder verpflichtend eingebunden werden. Niedrigschwellige Hilfsangebote sind dauerhaft sicherzustellen – auch nachts, an Wochenenden und im ländlichen Raum.“
Delia Klages