Ab heute müssen alle Arztpraxen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen – andernfalls droht ab 2026 ein Abrechnungsausschluss. Zwar nutzen bereits drei Viertel der Praxen in Niedersachsen das System, viele haben aber noch nicht die benötigten Module. „Die ePA hat großes Potential – es hakt aber noch“, räumt Nicole Löhr, Vorständin der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, ein.
Dazu Delia Klages, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Ab 2026 sollen Praxen komplett von der Abrechnung ausgeschlossen werden, wenn sie die elektronische Patientenakte nicht einsetzen. Es kann nicht sein, dass solche Sanktionen verhängt werden, wenn der Hersteller die Module nicht bereitstellt. Weitaus bedenklicher ist, dass die ePA-Pflicht ausschließlich gesetzlich Versicherte betrifft. Wer sie ablehnt, muss aktiv widersprechen. Privatpatienten und Beamte sind ausgenommen, private Krankenkassen können nur freiwillig eigene Lösungen anbieten. Das tangiert Grundrechte – insbesondere Gleichheit und informationelle Selbstbestimmung – da pseudonymisierte ePA-Daten für Forschung und durch Pharmaunternehmen genutzt werden können und Patienten somit indirekt der Datenverarbeitung ausgesetzt sind. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken: Es wurden Schwachstellen festgestellt, deren Schließung unklar ist. Solange die technischen Voraussetzungen nicht hundertprozentig erfüllt sind, die rechtlichen Fragen nicht abschließend geklärt und die Sicherheitslücken nicht behoben sind, verbieten sich nicht nur Sanktionsmaßnahmen gegen die Praxen, sondern die ePA-Pflicht überhaupt.“
Delia Klages