„Unverzüglich praktikable Voraussetzungen für das sogenannte Schnellabschussverfahren bei Wolfsübergriffen schaffen!“ – mit diesem Antrag (Drucksache 19/4609) fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, ihre zaudernde und ineffektive Haltung in der Wolfspolitik zu beenden. Die angeblich rechtssichere Schnellabschussregelung von Bundesumweltministerin Lemke hat in Niedersachsen bisher zu keiner einzigen Wolfsentnahme geführt. Im Juni beschloss die Umweltministerkonferenz, den Praxisleitfaden Wolf überarbeiten zu lassen, weil sie glaubt, den Schnellabschuss damit rechtssicher machen zu können.
Dazu Alfred Dannenberg, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
Die Weidetierhalter verlieren ihre Existenzgrundlage! Sie können und wollen nicht warten, bis der Praxisleitfaden irgendwann einmal überarbeitet wird und dann eventuell doch wieder keinen gerichtsfesten Schnellabschuss ermöglicht. Bereits in der letzten Sommerpause machte Stephan Weil vollmundig den Wolf zur Chefsache. In wenigen Tagen haben wir die nächste Sommerpause, und das Rissgeschehen geht unvermindert weiter. Die Politik darf keine Zeit mehr verlieren und muss jetzt verlässliche Rechtsgrundlagen schaffen. Konkret müssen Niedersachsens Umweltminister Meyer und seine Kollegen in Land und Bund darauf hinwirken, dass der Paragraph 45 des Bundesnaturschutzgesetzes geändert wird. Denn zum einen hat er in seiner verklausulierten Form zur monierten Verletzung des Beteiligungsrechts der Naturschutzvereinigungen geführt – demnach hätte diesen vor der Genehmigung der Wolfsentnahme Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müssen. Zum anderen ist diese Bestimmung so formuliert, dass, so lange keine DNA-Proben genommen werden und der Rissverursacher damit identifiziert wird, kein Schnellabschuss eines beliebigen Wolfes, der sich Weidetieren nähert, erfolgen darf. Demzufolge ist die Schnellabschussregelung entgegen Steffi Lemkes Behauptung mitnichten rechtssicher! Ferner fordern wir, dass der Schutzstatus des Wolfs in der FHH-Richtlinie gelockert wird. Damit geht einher, dass ein günstiger Erhaltungszustand der hiesigen Population festgestellt wird. Der Wolf ist nicht gefährdet, wenn einzelne Exemplare, die über Weidetiere herfallen, entnommen werden.
Alfred Dannenberg