Nach der Genehmigung eines Schnellabschusses im Landkreis Cuxhaven hatten Tierschützer zunächst einen Aufschub für den Wolf erwirkt, dem mehrere Risse angelastet werden. Ende Oktober entschied das Verwaltungsgericht Stade, dass die Erteilung der Ausnahmegenehmigung rechtmäßig sei. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte das Urteil. Währenddessen lief die 21-tägige Frist für den Abschuss weiter – sie endete am 3. November. Der Wolf wurde bis heute nicht erlegt.
Dazu Alfred Dannenberg, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Alle Behauptungen von Dritten, das Schnellabschussverfahren wäre gescheitert, hätten sich als falsch herausgestellt, wurde Umweltminister Meyer letzte Woche zitiert. Schaumschlägerei und Faktenverdreherei – nichts anderes ist man vom grünen Umweltministerium gewohnt. Denn die Realität ist: Kein einziger Wolf wurde bislang im Rahmen des Schnellabschussverfahrens entnommen. Verfahren von Tierschützern sind das eine – das andere sind Aktivisten, die Tag und Nacht im Gebiet patrouillieren, um den Wolf von den Jägern fernzuhalten. Derweil hält ein gieriges Raubtier Niedersachsen zum Narren, und das Rissgeschehen geht munter weiter. Es ist inakzeptabel, dass Tierschützer und Gerichte das Verfahren wochenlang hin- und herreichen, bis das Zeitfenster für den Abschuss abgelaufen ist. Mit der AfD in Regierungsverantwortung würde so etwas nicht passieren. Das Schnellabschussverfahren zeigt, wie handlungsunfähig diese Landesregierung ist – wir brauchen endlich eine reguläre Jagdzeit für den Wolf!“
Alfred Dannenberg