Wegen der grassierenden Blauzungenkrankheit mit vielen Todesfällen wird die Tierseuchenkasse eine Härtefallbeihilfe zahlen. Das teilte das Landwirtschaftsministerium dem NDR mit. Voraussetzung sei allerdings, dass die an der Blauzungenkrankheit gestorbenen Tiere dagegen geimpft waren. Diese Ankündigung folgt auf den Antrag der AfD auf Entschädigung der Verluste durch die Tierseuchenkasse (Drucksache 19/5192).
Dazu Alfred Dannenberg, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Unser Antrag auf Entschädigung der Verluste durch die Tierseuchenkasse hat Wirkung gezeigt. Erstens einigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf eine nochmalige Unterrichtung durch die Landesregierung. Zweitens geht diese jetzt auf unsere Forderung ein. Wir begrüßen dieses Ergebnis, auch wenn die Höhe der Härtebeihilfe noch nicht bekannt ist. Allerdings sollen diese nicht nur diejenigen Tierhalter erhalten, die ihre Tiere haben impfen lassen. Viele impfen aus drei guten Gründen nicht: Zum einen sind die drei verfügbaren Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit nicht regulär zugelassen, und ihre volle Wirksamkeit ist Stand heute nicht nachgewiesen. Zum anderen sind vor 16 Jahren viele Tiere an den damaligen schlechten Impfstoffen ebenfalls gegen die Blauzungenkrankheit gestorben. Deswegen besteht die AfD darauf, dass die Tierseuchenkasse sämtliche Tierverluste entschädigt. Derweil wütet die Seuche so heftig weiter, dass es mancherorts wegen der hohen Todeszahlen zu Verzögerungen bei der Abholung und Beseitigung der Tierkadaver kommt. Hier regen wir an, unverzüglich auf Kapazitäten aus den Nachbarländern zurückzugreifen.“
Alfred Dannenberg