Keine Wiederholung der Landtagswahl von 2022. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Beschwerde zweier Antragssteller heute zurückgewiesen.
Dazu Ansgar Schledde, stellv. Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender der AfD Niedersachsen:
Nach mehr als zwei Jahren Schmutzkampagne gegen die AfD Niedersachsen und ihren Vorsitzenden hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg heute einen Schlussstrich gezogen. Die Wahlprüfungsbeschwerde wurde als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Die AfD hat keine Fehler begangen, die zur Ungültigkeit der Wahl führen. In ihrer Begründung zerpflücken die Richter detailliert die vorgebrachten Anschuldigungen, entlarven sie unter anderem als Hörensagen und Vermutungen. Genauso funktionieren Rufmordkampagnen. Das mag dann in der Öffentlichkeit noch so oft ausgebreitet werden, vor Gericht hat es keinen Bestand. Die AfD Niedersachsen geht gestärkt und mit ganzer Kraft in den anstehenden Bundestagswahlkampf.
Ansgar Schledde
Dazu Klaus Wichmann, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
Ein erwartbares Urteil, nachdem schon Landeswahlleiterin und Wahlprüfungsausschuss zum gleichen Schluss gekommen waren. Der Staatsgerichtshof räumt nun aber endgültig mit den unhaltbaren Vorwürfen gegen unsere Partei auf. Stellvertretend für die FDP haben ihr Landesgeschäftsführer Alexander Grafe und der Ex-Landtagsabgeordnete Marco Genthe zudem gezeigt, wie sie es mit der Demokratie halten. Als Verlierer der letzten Landtagswahl ziehen sie mit fadenscheinigen Argumenten vor Gericht, in der verzweifelten Hoffnung die Bürger einfach solange abstimmen zu lassen bis ihnen das Ergebnis passt. Diese Partei wird zurecht in der Wählergunst nur noch unter ‚Sonstige‘ geführt. Die AfD hingegen wird ihre erfolgreiche Arbeit im Parlament mit vollem Einsatz weiterführen.
Klaus Wichmann