Die Volljährigkeit zu bestimmen, ist eine medizinische Banalität. Jugendämter, die im Schnitt 200.000 Euro pro Inobhutnahme eines „unbegleiteten, minderjährigen Ausländers“ (UMA) abrechnen, verordnen sie aber fast nie.
Unsere Anfrage ergab: Seit 2017 gab es in Niedersachsen nur 94 gesicherte Altersbestimmungen – bei rund 4.000 vorläufigen und regulären Inobhutnahmen! Vier Kommunen können die Anzahl sogar nur schätzen.
„Nicht nur ist es politisch unkorrekt, das Alter zu überprüfen“, ordnet Stephan Bothe (AfD-Fraktion Niedersachsen) ein. „UMAs sind für die Migrationsindustrie auch ein Riesengeschäft. Besonders da acht von zehn Personen männlich sind, sollte die Altersbestimmung beim geringsten Zweifel jedoch selbstverständlich sein.“