In Niedersachsen erreichen zahlreiche Biogasanlagen in den kommenden Jahren das Ende ihres
20-jährigen EEG-Vergütungszeitraums. Nach Angaben aus Fachverbänden, Landwirtschaft und
Energiewirtschaft stehen bundesweit mehrere tausend Anlagen vor der Frage, ob und unter welchen
Bedingungen ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich ist. Gleichzeitig weist die aktuelle Diskussion
um die Anschlussförderung und die Flexibilisierung bestehender Anlagen auf erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Unsicherheiten hin.1
Es bestehen durch Ausschreibungen, Flexibilisierungskonzepte und das sogenannte Biomassepaket
weiterhin Möglichkeiten zum Fortbestand einzelner Anlagen, jedoch sind diese vielfach mit zusätzlichen technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen verbunden. Insbesondere
kleinere oder ältere Anlagen sehen sich dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt.2
Aus der landwirtschaftlichen Praxis wird daher die Frage aufgeworfen, welche alternativen Folgenutzungen für bestehende Biogasanlagen infrage kommen. Diskutiert wird u. a. die Nutzung ehemaliger
Fermenter oder Lagerbehälter als Gülle- oder Gärrestlager. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten
hinsichtlich der immissionsschutz-, wasser-, bau- und abfallrechtlichen Anforderungen sowie der Genehmigungsfähigkeit entsprechender Umnutzungen
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