++ Knöllchen, wenn man vom Wasserwerfer getroffen wird? ++
++ Knöllchen, wenn man vom Wasserwerfer getroffen wird? ++
Wegtragen, Tür eintreten, Wasserwerfer einsetzen: All das gilt als „unmittelbarer Zwang“. Doch durch eine Gesetzeslücke ist unklar, wer dafür zahlt. Etwa die Bürger?
Und wenn ja, stellt Stefan Marzischewski-Drewes (AfD-Fraktion Niedersachsen) die entscheidende Frage: Gilt das dann auch für Klimakleber und Kalifat-Gründer oder nur für Spaziergänger und Bauer?