Dennis Jahn zur unzulässigen Praxis der Doppelwahl in der EU: „Ohne lückenlose Kontrollmechanismen stehen dem Missbrauch Tür und Tor offen“

von AfD Presse

Am 9. Juni wird das Europäische Parlament neu gewählt. Bei der letzten EU-Wahl im Jahr 2019 wurden Fälle von Wahlbetrug festgestellt. Die AfD-Fraktion wollte mit ihren Anfragen klären, ob es sich dabei um doppelte Stimmabgaben handelte, und diese unzulässige Praxis beleuchten (Drucksache 19/3579). Ernüchternde Erkenntnis: Die Landesregierung kann nicht nachvollziehen, ob Doppelstaatler mehrfach gewählt haben, und eine Doppelwahl kann bisher nicht wirksam verhindert werden.

Dazu Dennis Jahn, europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Wer doppelt wählt, macht sich strafbar. Aber wer kann das kontrollieren? Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Deutschland dürfen auf Antrag in Deutschland wählen. Zur Vermeidung einer doppelten Stimmabgabe müssen sie an Eides statt versichern, dass sie ihr Wahlrecht ausschließlich in Deutschland ausüben werden. Allerdings ist nicht bekannt, ob die Landesregierung Rückmeldung darüber erhält, ob der Datenabgleich funktioniert hat und ob der Wähler tatsächlich im Wählerverzeichnis seines Herkunftslandes gestrichen worden ist. Für in Deutschland wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige mit einer weiteren EU-Staatsangehörigkeit sind keine Kontrollmechanismen angegeben. Es ist unklar, ob die Landesregierung im Einzelfall Kenntnis darüber erlangt, ob Niedersachsens Doppelstaatler mit deutscher Staatsangehörigkeit auch in einem anderen EU-Staat ein Stimmrecht haben und es dort anwenden. Bei 94.000 Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit und mindestens einer Staatsangehörigkeit eines weiteren EU-Mitgliedstaates in Niedersachsen stehen damit dem Missbrauch des Wahlrechts Tür und Tor offen.“

Dennis Jahn