Wählen, bis das Ergebnis passt – Ein Instrument der direkten Demokratie wird ad absurdum geführt

von AfD Presse

Holger Kühnlenz, MdL

Sanierung, Neubau, Abriss. Was nicht passt, wird passend gemacht. Darin ist die Politik seit dem Merkel-Eklat in Thüringen geübt.

In der Grafschaft Bentheim dachten die Bürger im März 2021, mit 74 Prozent der Stimmen die Sanierung ihrer Eissporthalle per Bürgerentscheid herbeigeführt zu haben.

Mit einem Bürgerentscheid haben die Bürger die Möglichkeit, Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu treffen. Solche Entscheidungen haben denselben Rang wie ein Ratsbeschluss. Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist bindend.

Die Eissporthalle in Nordhorn wurde in den 70er Jahren gebaut. Die unterdimensionierten Lüftungsanlagen verbrauchten zu viel Strom und wurden abgestellt. Wegen fehlender Belüftung trat Feuchtigkeit auf und griff die Bausubstanz an. Aus diesem Grunde sollte die Eissporthalle saniert werden.

Erst nach dem ersten Bürgerentscheid fingen die Politiker an zu kalkulieren. Sie beauftragten Gutachten. Diese ergaben, dass die Kosten für einen Neubau mit rund 18 Millionen Euro unwesentlich höher wären als die Sanierungskosten. Der Kreistag der Grafschaft Bentheim deutete daraufhin den Bürgerwillen in ein Ja zu einem Neubau um mit der Maßgabe, dass dieser Beschluss im Klageweg angefochten werden könne oder erheblichem Widerstand dagegen – beispielsweise in Form einer Bürgerpetition – Rechnung getragen würde. Es wurden tatsächlich zwei Petitionen eingereicht, eine für und eine gegen einen neuen Bürgerentscheid. 

Im November 2022 prüfte der Kreistag erneut das Vorhaben mit einem neuen Gutachten und bezifferte es auf 22,5 Millionen Euro. Alsdann herrschte in der Politik spürbarer Widerstand gegen einen Neubau. Am 7. Mai 2023 durften die Bürger der Grafschaft Bentheim erneut abstimmen – dieses Mal aber über den Neubau der Eissporthalle in Nordhorn. Von Sanierung war keine Rede mehr. Allerdings hätte bei einem Nein zum Neubau der Kreistag nach eigenem Ermessen zu prüfen gehabt, ob eben doch eine Sanierung gemäß dem Ergebnis des ersten Bürgerentscheids in Betracht gekommen wäre. Für Landrat Uwe Fietzek war das jedoch keine Option. Er hatte daher bereits vor dem Bürgerentscheid unmissverständlich klargestellt, dass er bei einem Nein zum Neubau sich über den Ermessensspielraum des Kreistages hinwegsetzen und den Rückbau vorschlagen würde. Neubau gegen den Willen der Politik oder Rückbau. Nur noch darum ging es beim zweiten Bürgerentscheid. Dabei galt es, die Bürger wegen der Kosten von einem Ja zum Neubau abzuhalten. Um den Bürgerwillen zu kippen, schwang Landrat Fietzek die Kostenkeule: 22,5 Millionen Euro, dazu laufende Betriebskosten in Höhe von 1,1 bis 1,4 Millionen Euro jährlich. Diese Zahlen waren auch so in dem Stimmzettel ausgewiesen. Was jedoch für den Wähler nicht ersichtlich war: Erstens enthielten die geschätzten Baukosten intransparente Beratungshonorare in Millionenhöhe. Zweitens blieben in der Gesamtrechnung mögliche Fördermittel von Stadt und Land unberücksichtigt. Die Stimmzettel enthielten somit nicht aufgeschlüsselte und nicht nachvollziehbare Beträge. Sie waren in dieser Form dazu geeignet, den Wähler abzuschrecken. Das ist durchaus Wahlbeeinflussung. Auch die Angabe „in Anbetracht der anhaltenden Energiekrise“ war dazu geeignet, den Wähler einzuschüchtern. Wer kann schon sagen, wie hoch die Betriebskosten in einigen Jahren sein werden? Und so waren plötzlich 2/3 der Wähler gegen einen Neubau, obwohl ursprünglich eine Mehrheit sich für eine Sanierung ausgesprochen hatte. Die Politiker hatten sich erfolgreich gegen die Bürger durchgesetzt.

Skandalös ist hier, dass die Bürger gleich zwei Mal um ihren Willen betrogen wurden. Aus Sanierung wurde Neubau, aus dem geschickt herbeimanipulierten Nein zum Neubau und möglicher Rückkehr zur Sanierung wurde Rückbau. Der Bürgerentscheid als Instrument der direkten Demokratie, die vom Volke ausgeht, wurde damit ad absurdum geführt.

Dabei sieht § 32 Absatz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor, dass bereits unverzüglich nach Einreichen des Bürgerbegehrens als Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids die Kosten des Bürgerentscheids sowie die Folgekosten seiner Umsetzung zu schätzen sind. Im Falle der Eissporthalle wurden aber erst lange Zeit nach dem Ergebnis des ersten Bürgerentscheids Kosten und Gutachten eingeholt.

Auch Landrat Uwe Fietzek trat den Bürgerwillen mit Füßen, als er ankündigte, bei einem Nein zum Neubau nicht etwa doch die gewünschte Sanierung zu veranlassen, sondern den Abriss der Eissporthalle nahezulegen.

Wir fordern die bedingungslose Umsetzung der Ergebnisse von Bürgerentscheiden. Wählen, bis das Ergebnis passt? Das ist einer Demokratie unwürdig.

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