Schutz unserer Artenvielfalt: Landeseigene Flächen nutzen und Vertragsnaturschutz stärken!

Bedeutung des Erhalts der Biodiversität für den Fortbestand der Ökosysteme und der menschlichen Gesellschaft, Verlust vielfältiger Landschaft als Bedrohung für den Bestand an Wildpflanzen-, Insekten-, Vogel- und Niederwildpopulationen, langfristige Gefährdung der Nahrungsmittelproduktion, der Gesundheit der Ökosysteme und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltveränderungen, Notwendigkeit von Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung vielfältiger Landschaftselemente; Aufwertung nicht verpachteter landeseigener Flächen durch Anlage von Blühwiesen und Hecken zur Stärkung der Biodiversität, Umgestaltung stillgelegter Bahnstrecken zu Insektenkorridoren, Stärkung des Vertragsnaturschutzes in der Landwirtschaft durch die Wiederauflage der eingestellten Programme BF1 (strukturreiche Blüh- und Schutzstreifen mit jährlicher Aussaat), GL21 (Frühjahrsruhe ohne vorgeschriebene Kombination mit Viehhaltung), BF8 (Anlage von Hecken) und AN3 (dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland) ab dem Jahr 2025

Dokumente

Antrag
24. Juni 2024

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LT-NI-Drucksache  19/ 4708

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Kategorie

Umwelt & Natur

Drucksache
19/ 4708
Eingereicht am
24. Juni 2024
Status

Abstimmung ausstehend

Eingereicht von

Ansgar Schledde

Stv. Fraktionsvorsitzender