Verkehrswege, Infrastruktur und Kulturgüter schützen – Nulltoleranzstrategie gegen radikale Klimaaktivisten!

Maßnahmenforderungen vor dem Hintergrund von Straftaten durch Klimaaktivisten in Form von u.a. Verkehrsblockaden und Beschädigungen von Kulturgütern in Museen; Prüfung eines Verbots der Gruppierungen „Letzte Generation“, „Extinction Rebellion“ und „The Tyre Extinguishers“ einschließlich ihrer Teilorganisationen nach Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 VereinsG, Anweisung der niedersächsischen Staatsanwälte über die Landesjustizverwaltung gemäß §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur regelmäßigen Anklagebringung von Straftaten in Zusammenhang mit Klimaprotesten (insbesondere von Straßenblockaden) unter Verzicht auf Einstellung der Anklagen gegen Auflagen bzw. wegen Geringfügigkeit, Einstufung des radikalen Klimaaktivismus als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung inklusive eines Schaffung eines Aussteigerprogramms, Aufforderung an das Innenministerium zur Herausgabe eines Erlasses an die Niedersächsischen Polizeibehörden zur Ergreifung von Maßnahmen, u.a. Auflösen von Verkehrsblockaden, in Gewahrsamnahme von Personen gemäß § 18, Abs. 1 Nr. 2 a und b Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG), richterliche Entscheidung für eine Dauer des Gewahrsams von zehn Tagen per Antrag, Einsatz für eine Bundesratsinitiative zur deutlichen Erhöhung der Mindeststrafen für im Kontext mit Klimaprotesten begangene Straftaten, Verschärfung des Strafrechts durch Freiheitsstrafen ohne Bewährung auch für Ersttäter

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Antrag
6. Dezember 2022

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LT-NI-Drucksache  19/ 112

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Kategorie

Infrastruktur

Arbeit

Drucksache
19/ 112
Eingereicht am
6. Dezember 2022
Status

Abstimmung ausstehend

Eingereicht von

Klaus Wichmann

Fraktionsvorsitzender