Bei nicht Vorliegen eines Managementplans durch die oberste Jagdbehörde bis zum 01.07.2026 Übertragung der Zuständigkeit dafür auf die Landkreise und kreisfreien Städte, ggf. Sicherstellung der Freigabe einer regulären Bejagung des Wolfes auf Grundlage der durch die Landkreise und kreisfreien Städte erstellten Managementpläne
Antrag