Verbot an allen öffentlichen und freien Trägern einer Einrichtung im Sinne des § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII auf der Grundlage der §§ 79, 69 i.V.m. § 45 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII der Anwendung von „Original Play“ in Kindertagesstätten und sonstigen Erziehungseinrichtungen aus Gründen der Kindeswohlgefährdung sowie des präventiven Kinderschutzes, Verbot aller weiteren Ansätze mit einem pädagogischen Konzept des Körperkontakts zwischen Kindern und fremden Erwachsenen in Kindertagesstätten, Schulen und in der Jugendarbeit, Schaffung der dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, Überprüfung und gegebenenfalls Einstellung der Förderung von Vereinen und Einrichtungen bei Anwendung von „Original Play“ oder bei Duldung von „Original Play“ in deren Räumlichkeiten, Einsatz auf Bundesebene für ein deutschlandweites Verbot der Anwendung der Methode „Original Play“
Kategorie
Familie