Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für heimische Erzeuger im europäischen Binnenmarkt, Verlängerung der Dauer einer kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Saisonarbeitskräften, Einsatz auf Bundesebene zur Ausweitung der Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung (3-Monate- oder 70-Tage-Regelung) für landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen auf fünf Monate oder 115 Tage, Abschaffung des Ausschlusskriteriums der berufsmäßigen Ausübung für diese kurzfristig Beschäftigten
Kategorie
Landwirtschaft