Änderung Artikel 14 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) in der Fassung vom 19. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107), Ausweitung der Indemnitätsregel
Änderung Artikel 14 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) in der Fassung vom 19. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107), Ausweitung der Indemnitätsregel
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