Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 vom 14. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 301), Schaffung der haushaltsrechtlichen Ermächtigung für Sofortmaßnahmen aus Landesmitteln im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen rund um den Jahreswechsel 2023/2024 („Weihnachtshochwasser 2023“) in Niedersachsen, Gegenfinanzierung der dafür insgesamt bereitgestellten 111 Millionen Euro an Landesmitteln durch eine entsprechende Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage
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Finanzen