Aufforderung an die Landesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG), Einführung eines Anspruchs der im Justizvollzugsdienst tätigen Beamtinnen und Beamten auf freie Heilfürsorge nach Maßgabe der für die Dienstkräfte des Polizeivollzugs- und des Feuerwehrdienstes geltenden Regelungen, Umfang der Heilfürsorge als ärztliche und zahnärztliche Behandlung als Sachleistung auf Versichertenkarte, Anrechnung auf die Besoldung in Höhe von derzeit 1,3 % des Grundgehalts bzw. einer angemessenen alternativen Finanzierung, Prüfung hinsichtlich der Festlegung eines Wahlrechts zwischen Beihilfe und Heilfürsorge bei Neueinstellung
Antrag