Eine Unterrichtung im Sozialausschuss am 29. April 2026 und die Antwort der Landesregierung auf
die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 19/10587 lassen Spannungen
erkennen. Diese betreffen u. a. die Anzahl tatsächlich vergleichbarer spezialisierter Therapieplätze,
die Auslastung der Klinik, die Finanzierungsbewertung, die Verantwortung der Deutschen Rentenversicherung und die Rolle der Landesregierung. Während einerseits auf ausreichende Alternativangebote verwiesen wird, wird andererseits die bundesweite Sonderstellung der Einrichtung in Ahlhorn
betont. Die Vereinbarkeit der genannten Zahlen miteinander – etwa rund 85 spezialisierte Plätze gegenüber rund 450 Betten – ist ohne belastbare Definition nicht überprüfbar.
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