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Wahrung staatlicher Neutralität im Bereich öffentlich unterstützter Behinderten- und Inklusionsarbeit in Niedersachsen?

In einem auf der Plattform „kobinet-nachrichten“ veröffentlichten Beitrag vom 20. Mai 2026 mit der
Überschrift „Hinweis auf Gefahren durch die AfD für behinderte Menschen“ wird über eine Analyse
des Deutschen Instituts für Menschenrechte berichtet, die sich kritisch mit Positionen der AfD im
Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen auseinandersetzt. Nach Angaben des Beitrags
hat auch das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen auf
diese Analyse hingewiesen. Zudem wird berichtet, dass der Autor der Analyse diese im Kreis kommunaler Behindertenbeauftragter vorgestellt habe. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nimmt eine wichtige Aufgabe im Bereich der Inklusion, Teilhabe und Interessenvertretung
wahr. Gleichzeitig stellt sich vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Neutralitätspflicht staatlicher Stellen die grundsätzliche Frage, welche Maßstäbe für amtliche Kommunikation, öffentlich unterstützte Netzwerke und geförderte Strukturen im Bereich der Behinderten- und Inklusionspolitik
gelten, insbesondere wenn parteipolitisch wertende Inhalte verbreitet oder diskutiert werden

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19-10934 Wahrung staatlicher Neutralität im Bereich öffentlich unterstützter Behinderten

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