Verzicht auf Vorlage von Haushaltssicherungskonzepten oder -berichten durch Kommunen seit dem Jahr 2020 sowie angekündigt für die Zukunft, Übernahme der kommunalen Fehlbeträge in die Haushaltsplanung des Landes vergleichbar mit dem bis zum Jahr 2016 bestehenden Entschuldungsfonds, Kontrollmechanismen der Kommunalaufsicht zur Sicherstellung der Herkunft der kommunalen Fehlbeträge aus extern verorteten Notlagen und nicht aus kommunaler Misswirtschaft und fehlgesteuerter Mittelverwendung, Zeiträume für die Tilgungspläne von Land und Kommunen und deren Realitätsnähe bei einer Lockerung der Schuldenbremse und anhaltend hohen Zinsbelastungen, Auswirkungen des geänderten § 182 NKomVG auf das Ziel zur Entschuldung der Kommunen bei gleichzeitiger Verstetigung der Schulden auf 30 Jahre hin, Vorgehen bei nicht mehr möglicher Zahlung der Tilgungsraten durch einzelne Kommunen, Gesamtsumme der in den nächsten 30 Jahren entstehenden Zinsbelastungen für Land und Kommunen, Bewertung der Vermehrung staatlicher und kommunaler Kreditaufnahmen gemessen an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Generationengerechtigkeit und zur Einhaltung der Schuldenbremse angesichts der demografischen Entwicklung
Kategorie
Finanzen