Einsatz des Adenauerbus SRP+ als „interaktiver Lernort“ an mehreren Schulen in Niedersachsen; Schulen mit Veranstaltungen unter Beteiligung des „Adenauerbus SRP+“ oder vergleichbarer externer politischer Initiativen in 2025 und 2026, für die Genehmigung zuständige Stellen, Anzahl und Namen der niedersächsischen Schulen die einen Antrag für den Adenauer-Bus gestellt haben, Details zum Einsatz des Busses in Weyhe, Kriterien zur Überprüfung von externe Angebote politischer Bildung hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsgebot bzw. ggf. bestehende Handlungsempfehlungen oder Vorgaben für Schulen im Umgang mit externen politischen Akteuren, Überprüfung der o.g. Veranstaltung im Voraus, Haltung der Landesregierung zu Berichten über die Darstellung einer nicht verbotenen politischen Partei als „verfassungsfeindlich“ im schulischen Kontext, Maßnahmen zur Sicherstellung eines Kontroversitätsgebots bei externen Angeboten, Einsatz emotionalisierender und einseitiger Darstellungsformen als möglicher Verstoß gegen das Überwältigungsverbot, Maßnahmen zur Verhinderung einer einseitigen (partei)politischen Einflussnahme an Schulen insbesondere im Vorfeld von Wahlen
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